Meine Reise in die USA und das neue Reisekostenrecht 2014
Eine Reise in die USA ist in der Regel mit umfangreichen Planungen und Überlegungen verbunden. Auch lohnt es sich, wie die Erfahrung gezeigt hat, sich mit dem neuen Reisekostenrecht 2014 auseinanderzusetzen. Anderenfalls könnte es wahrlich teuer werden.
Die Reform zum Reisekostenrecht 2014 ist besiegelt
Es sollte nach Huntsville, Texas gehen. Die Koffer waren gepackt und man freute sich darauf, endlich die Geschäftsfreunde des riesigen Konzerns wieder zu sehen und die beiden neuen Projekte „in Angriff zu nehmen„. Sicherlich hatten sie sich verändert, und auch die landschaftlichen Gegebenheiten würden sich gewandelt haben. Also hieß es nun, nichts wie hin zum Flieger und den etwa elf Stunden dauernden Flug über sich ergehen zu lassen und sich sodann auf das zu freuen, was da in Texas auf einen zukommen würde. Weil unternehmensintern durchgesickert war, dass andere Kollegen bei ihrer nur wenige Tage andauernden Reise nach Atlanta mit Blick auf den Verpflegungsmehraufwand gerade einmal 57 Euro erstattet bekommen hatten, war die neue Gesetzgebung schon in Houston anders. Denn in Anlehnung an die vom Bundesfinanzministerium durchgesetzten Neuerungen hatte sich die Pauschale um immerhin 19 Euro angehoben. Während es früher nur 38 Euro waren, die man erstattet bekam, sind es aktuell 57 Euro.
Neue Staffelungen sind zu beachten
Im Vorfeld erfuhr man, dass ab 2014 an den An- und Abreisetagen stets die so genannte Acht-Stunden-Pauschale geleistet wird. Nicht nur bei Reisen in den USA ist dies übrigens so, sondern auch in Deutschland. Im Zusammenhang mit besagter Huntsville-Reise galt es demgemäß darauf zu achten, dass die USA-Pauschale galt, welches vor 0 Uhr Ortszeit erreicht wird. Anders hingegen sieht das Ganze bei Auslandsreisen aus, die nur einen Tag dauern. Denn in dem Fall greift die Pauschale des jeweils letzten Tätigkeitsortes in den USA, also im vorliegenden Fall in Huntsville. Angesichts der Tatsache, dass ein Kollege höchst wichtige Unterlagen in der deutschen Heimat vergessen hatte und sie folglich unbedingt holen musste, war ein Rückflug unerlässlich. Fakt also war, dass besagte Eintagesregelung auch diesbezüglich von Relevanz war.
Längere Auslandsreisen in die USA – mitunter problematisch hinsichtlich der Berechnungen
Man war am Ende der Reise freilich sehr gespannt, wie die Buchhalterin all die finanziellen Aufwendungen verbuchen würde. Wie gut, dass sie aber im Besitz der neuesten Reisekostenabrechnungs-Software von Lexware war. Mit einem Klick würde es ihr daher möglich sein, all die kleinen und größeren Beträge zu verbuchen und eine attraktive Erstattung des Verpflegungsmehraufwandes zu gewährleisten. Wenn doch nur das neue Reisekostenrecht 2014 (kostenloses PDF: Das neue Reisekostenrecht 2014 ) nicht so kompliziert wäre… In der Tat war es so, dass die Übernachtungskosten vor Ort vergleichsweise hoch waren. Ob dies daran lag, dass man die Reise über eines der bekannten Buchungsportale geplant bzw. organisiert hatte? Denn hier verhält es sich häufig so, dass lediglich Standardraten offeriert werden. Dabei ist es auch mit Blick auf das neue Reisekostenrecht 2014 durchaus möglich, durch die Inanspruchnahme spezieller Hotelbuchungsseiten im world wide web eine Preisersparnis von fast 50 Prozent zu erhalten. Bei nächster Gelegenheit würde man die Sekretärin darüber informieren; soviel stand schon jetzt fest.
Man kann mehr herausholen
So kompliziert und zeitraubend es mitunter ist, die Reisekosten für Aufenthalte in den USA zu verbuchen bzw. auseinander zu halten, so hilfreich ist es doch, von Anfang an auf moderne Software-Lösungen zu setzen. Darüber hinaus kommt es freilich auch darauf an, durch richtiges Vergleichen der Reiseanbieter kräftig zu sparen. Dann schlagen auch die zum Teil eher ungünstigeren Neuerungen im Reisekostenrecht 2014 nicht allzu gravierend zu Buche. Getreu dem Motto: „Zeit ist Geld„, lohnt es sich einfach gerade auch bei Reisen in die USA, sich im Vorfeld ein wenig mehr Zeit mit der Planung und Organisation zu lassen.
Video: Tipps: Reisekosten 2014
Foto: © Prod. Numérik – Fotolia.com
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